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   VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691   

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VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691 (https://dejure.org/2018,18015)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691 (https://dejure.org/2018,18015)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - AN 1 E 17.02691 (https://dejure.org/2018,18015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz bei Konkurrenz von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Konkurrenz von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern

  • ra.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 11.11.2008 - 3 CE 08.2643

    Dienstpostenbesetzung; Bewerbung von Beförderungs- und

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Die Bewährung auf einem Dienstposten sei ein Kriterium, das im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine Rolle spiele (BayVGH, B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643; BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202).

    Nur in diesem Fall muss sich der Dienstherr an dem gewählten Modell der Bestenauslese auch bezüglich der Versetzungs-/Umsetzungsbewerber festhalten lassen (vgl. auch BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06, juris; BayVGH, B.v. 9.1.2013 - 3 CE 12.2491, juris; B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643, juris).

    Deshalb kommt es auf einen etwaigen Bewährungsvorsprung der Beigeladenen auf dem streitbefangenen Dienstposten nicht an (BayVGH, B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643 - juris; BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris).

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Auf Grund des gerichtlichen Hinweises mit Schreiben vom 19. Januar 2018 auf den Beschluss des Bayerisches Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Oktober 2017 (Az. 6 C 17.1429), wonach für die Festsetzung des Streitwertes im erstinstanzlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Regel ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge maßgeblich sei, teilte der Antragsgegner mit Schreiben vom 9. Februar 2018 mit, dass sich die fiktiven Jahresbezüge des Antragstellers auf 67.495,19 EUR beliefen.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 6 S. 4, § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - juris).

  • VGH Bayern, 08.01.2014 - 3 CE 13.2202

    Einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrenz zwischen Umsetzungs- und

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Die Bewährung auf einem Dienstposten sei ein Kriterium, das im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine Rolle spiele (BayVGH, B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643; BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202).

    Deshalb kommt es auf einen etwaigen Bewährungsvorsprung der Beigeladenen auf dem streitbefangenen Dienstposten nicht an (BayVGH, B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643 - juris; BayVGH, B.v. 8.1.2014 - 3 CE 13.2202 - juris).

  • VGH Bayern, 09.01.2013 - 3 CE 12.2491

    Dienstpostenbesetzung; Konkurrenz von Beförderungs- und Umsetzungsbewerbern;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Gleichermaßen kann dem Antragsteller, der derzeit ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 innehat, jederzeit der mit A 12/A 13 bewertete Dienstposten übertragen werden (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2013 - 3 CE 12.2491, juris und B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604, juris).

    Nur in diesem Fall muss sich der Dienstherr an dem gewählten Modell der Bestenauslese auch bezüglich der Versetzungs-/Umsetzungsbewerber festhalten lassen (vgl. auch BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06, juris; BayVGH, B.v. 9.1.2013 - 3 CE 12.2491, juris; B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643, juris).

  • VG Würzburg, 15.11.2017 - W 1 E 17.1184

    Kein Anordnungsgrund bei reiner Dienstpostenkonkurrenz

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruches sei jedoch, dass es sich aus Sicht des potentiellen Bewerbers um die Vergabe eines Dienstpostens in der Weise handeln müsse, dass entweder mit der Übertragung des Dienstpostens unmittelbar eine Beförderung verbunden sei oder dass der Dienstposten als "Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten" zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen werde, wobei der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren befördert werden solle (VG Würzburg, B.v. 15.11.2017 - W 1 E 17.1184).
  • VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Gleichermaßen kann dem Antragsteller, der derzeit ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 innehat, jederzeit der mit A 12/A 13 bewertete Dienstposten übertragen werden (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2013 - 3 CE 12.2491, juris und B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604, juris).
  • VG Würzburg, 03.07.2015 - W 1 E 15.353

    Leitung eines Finanzamtes; Konkurrentenstreit; Abbruch eines Auswahlverfahrens;

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Denn die Tatsache einer Schwerbehinderung sei bereits im Rahmen der Beurteilung nach den gebotenen Kriterien zu würdigen und können nicht im Nachhinein deren Ergebnisse verändern (VG Würzburg, b.v. 3.7.2015 - 1 E 15.353).
  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Die Bewertung des streitgegenständlichen Dienstpostens mit A 13 stelle nur eine Obergrenze dar, bis zu der dem künftigen Stelleninhaber eine denkbare Beförderung eröffnet sei (BayVGH, B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus VG Ansbach, 04.06.2018 - AN 1 E 17.02691
    Nur in diesem Fall muss sich der Dienstherr an dem gewählten Modell der Bestenauslese auch bezüglich der Versetzungs-/Umsetzungsbewerber festhalten lassen (vgl. auch BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06, juris; BayVGH, B.v. 9.1.2013 - 3 CE 12.2491, juris; B.v. 11.11.2008 - 3 CE 08.2643, juris).
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